Tschuggimuggi-Cup: Urteil im „Fall Seufert“

9. August 2018

Der „Fall Seufert“ beschäftigt die Teilnehmer des Tschuggimuggi-Cups bereits seit Turnierbeginn, nun hat das Schiedsgericht um Sebastian Schübert ein Urteil gefällt. Michael Seufert wird trotz seines Gruppensieges in Gruppe B ans Tabellenende gesetzt, alle anderen Spieler rutschen um eine Position nach oben. Damit sind Alexander Schott als Gruppensieger und Michael Nöth als Gruppenzweiter für die Zwischenrunde qualifiziert.

Schon kurz vor der Auslosung hatte sich mancher Teilnehmer über die kurzfristige Anmeldung von Seufert gewundert, da dieser in Wien beschäftigt ist und damit für so ein umfassendes Turnier nur schwer greifbar schien. Aufgrund eines zweiwöchigen Heimatbesuchs und einer weiteren Heimfahrt eine Woche später, sah dieser sich jedoch offenbar in der Lage, zumindest die Vorrunde spielen zu können und machte sich zunächst wohl keinerlei Gedanken, wie es danach weitergehen könne. „Ich spiele jetzt erstmal meine Gruppenspiele,“ antwortete Seufert zu Turnierbeginn auf die Frage nach seinen Plänen für den Wettbewerb. Leidtragender war in diesem Fall Steffen Hartung, der sich bis zur überraschenden Anmeldung Seuferts bereits über seine Position als gesetzter Gruppenkopf gefreut hatte. Das Ende ist bekannt: Hartung wurde in die Todesgruppe D gelost und musste ausscheiden, während Seufert als Gruppensieger in Gruppe B aus dem Turnier austeigen muss.

Die Turnierleitung um Markus Schott begrüßte das Urteil, bedauerte das vorzeitige Ausscheiden Seuferts, drückte dem betroffenen Spieler Steffen Hartung sein Bedauern aus und wünschte den nachrückenden Spielern zugleich viel Erfolg. „Im Sinne des Wettbewerbs ist eine vollständige Teilnahme am Turnier zwingend wünschenswert,“ appelierte Schott an die Teilnehmer und erinnerte an die langen Fristen zur Durchführung der Matches, die es jedem Spieler ermöglichen sollten, seine Partien zu absolvieren.

Auch Michael Seufert bedauerte, das Turnier nicht fortsetzen zu können: “Ich hätte gerne noch mehr Spiele gemacht, was mir leider nicht möglich ist.“ Da die Show trotzdem weiter gehen muss, sah sich die Turnierleitung gezwungen, das Schiedsgericht einzuschalten, um ein Urteil zu fällen. Trotz der sportlichen Qualifikation Seuferts wäre es im Sinne des Turniers einfach nicht zu vertreten gewesen, Seuferts Spiele in der Zwischenrunde kampflos abzuschenken. Stattdessen soll es einem anderen Spieler ermöglicht werden, an der Zwischenrunde teilzunehmen.

 

Die Urteilsbegründung im Wortlaut:

Das Schiedsgericht musste davon ausgehen, dass Michael Seufert wissentlich mitspielte trotz seines Wissens, diese Schlacht nicht mit bis zum Ende durchspielen zu können. Aufgrund dieser Gegebenheit bleibt leider, egal welche Tabellenplatzierung in der Vorrunde am Ende heraus kommt, eine Herabsetzung auf Tabellenplatz Fünf in seiner Gruppe. Die Ergebnisse bleiben bestehen. Die Spieler, die zwischen seiner eigenen Platzierung und dem am Ende gegebenen Platz fünf stehen, rücken demnach je einen Platz nach vorne. Als Sanktion wird Michael Seufert hiermit zu sechs Stunden Platzinstandsetzung im nächsten Jahr verurteilt.

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